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Spreewerk Lübben GmbH erhält abfallrechtliche Genehmigung nach §16 BImSchG

Die Spreewerk Lübben GmbH hat nach einem langwierigen Genehmigungsprozess die abfallrechtliche Genehmigung gemäß §16 BImSchG erhalten. Diese ist für weitere Recycling- und Entsorgungsaktivitäten am Standort von zentraler Bedeutung.

Die abfallrechtliche Genehmigung nach §16 BImSchG wurde für ein Recyclingvolumen von bis zu 20.000 Tonnen Lithium-Ionen-Batterien pro Jahr erteilt. Weiterhin dürfen am Standort nun 2.500 Tonnen gefährlicher Abfall und Lithium-Ionen-Batterien gelagert werden. Dazu erhielt das Unternehmen eine entsprechende Baugenehmigung für eine Kaltlagerhalle auf dem Werksgelände.

Ebenfalls in der Genehmigung enthalten ist Erlaubnis für die Delaborierung von Munition und Entsorgung von explosivstoffhaltigen Gegenständen.

Mit der abfallrechtlichen Genehmigung gemäß §16 BImSchG konnte nun eine wichtige Grundlage für weitere Investitionen an dem Standort gelegt werden.

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